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Gericht: Beleidigungen auch im Web verboten
Nach einem aktuellen Urteil des Landgericht Coburg gilt auch im Internet: freie Meinungsäußerung ja - Beleidigungen nein.
So muß niemand hinnehmen, im Internet als "dämlich" oder "bescheuert" bezeichnet zu werden.
Das Coburger Gericht gab damit einem Kläger Recht, der gegen ein online abrufbares Fachmagazin vorgegangen war.
Anmerkung des Webmasters: Zukünftig werden Beiträge die persönliche Beileidigungen beinhalten ohne Angabe von Gründen gelöscht. Ansonsten besteht die Gefahr das sich der Webmaster durch die Duldung solcher Beleidigungen mit strafbar macht.
So muß niemand hinnehmen, im Internet als "dämlich" oder "bescheuert" bezeichnet zu werden.
Das Coburger Gericht gab damit einem Kläger Recht, der gegen ein online abrufbares Fachmagazin vorgegangen war.
Anmerkung des Webmasters: Zukünftig werden Beiträge die persönliche Beileidigungen beinhalten ohne Angabe von Gründen gelöscht. Ansonsten besteht die Gefahr das sich der Webmaster durch die Duldung solcher Beleidigungen mit strafbar macht.
Gericht: Beleidigungen auch im Web verboten
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